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"Fracking" in Ostrohe?

Plattform

 

Diese Seite soll es Interessierten erleichtern, sich einen Überblick über den Stand der Diskussion über mögliche Erdgasexploration in Ostrohes Umgebung zu gewinnen. Sie versteht sich als Plattform und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Neutralität.

Farbliche und Fettdruck-Heraushebungen erfolgten durch den Webmaster und sollen der besseren Orientierung dienen.

 

Ausschnitt aus Mitteilung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 11 53, 38669 Clausthal-Zellerfeld an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen über Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
L2.7/L67211/11-12        01/2012-0005                       10.10.2012

 Erlaubnisfeld Ostrohe

Beteiligung nach § 15 BBergG*) zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 7 BBergG zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen

 Sehr geehrte Damen und Herren,

die PRD Energy GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, hat bei mir die Erteilung einer auf fünf  Jahre befristeten Erlaubnis „Ostrohe" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen beantragt. Die Lage des Erlaubnisfeldes ist auf dem anliegenden Lageriss zu ersehen (ein Exemplar in elektronischer Form wird Ihnen auf Anfrage gern per E‑Mail übermittelt).

Das Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrages Ostrohe sieht innerhalb der beantragten 5-jährigen Erlaubnisperiode zunächst den Aufbau einer Datenbasis u.a. durch Kauf bestehender seismischer Daten und deren anschließender Auswertung vor. In den Folgejahren ist die Aufnahme von 2D- und 3D-Seismik einschließlich deren Auswertung und Interpretation vorgese­hen. Für das letzte Erlaubnisjahr ist die Durchführung einer Explorationsbohrung beabsichtigt. Die Kosten für dieses Arbeitsprogramm werden je auf rund 8,4 Mio. EURO geschätzt.

Die vorgesehenen Arbeiten werden als angemessen und sinnvoll angesehen, so dass dem Rechtsanspruch auf Erteilung der Berechtigung zu folgen wäre, falls nicht überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Erlaubnisfeld ausschließen.

Es wird um Stellungnahme gebeten, ob  Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.

   

 

 

Insofern Ihrerseits Bedenken bestehen, bitte ich mitzuteilen, ob sich diese auf das gesamte Erlaubnisfeld beziehen.  

 In der Annahme, dass ein Zeitraum bis zum 15.11.2012 auskömmlich ist, erbitte ich die Übersendung Ihrer Stellungnahme spätestens bis zu diesem Zeitpunkt. Sollte ich bis dahin keine gegenteilige Rückantwort von Ihnen erhalten, werde ich davon ausgehen, dass gegen die Er­teilung der Erlaubnis keine Bedenken bestehen.

Sollte Ihre Stellungnahme Karten- oder Schriftmaterial in gebundener Form beinhalten, erbitte ich diese Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bzw. in digitaler Form auf Datenträger oder per E-Mail.

 Erläuterungen und Hinweise:

Die Erteilung einer Erlaubnis berechtigt den Antragsteller nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen sondern gibt ihm lediglich aufgrund der nachzuweisen­den Eignung (finanzielle, technische und formale Kriterien) das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung des betreffenden Bodenschatzes im zugesprochenen Erlaubnisfeld vorzunehmen. Tatsächliche Handlungen dürfen aber nur aufgrund zugelassener bergrechtlicher Betriebspläne (§ 52 ff BBergG) erfolgen.

Die jetzige Beteiligung dient lediglich der Feststellung, ob entsprechend § 11 Nr. 10 BBergG überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzu-teilenden Feld ausschließen. Am Betriebsplanverfahren werden Sie selbst-verständlich erneut beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage

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Brinkmann